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Prüfungs - Info
Unter dem Aktenzeichen
200.7-2132-30/11 SÖM
wurde uns vom
Freistaat Thüringen
Thüringer Landesverwaltungsamt
die Anerkennung unseres Lehrganges
zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse
sowie der Prüfung gemäß § 7 WaffG
ausgesprochen.
Die Prüfung gilt verbandsübergreifend
und für den gesamten Bereich des
Waffengesetzes.
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