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Berufswaffenträger
Das deutsche Waffenrecht schreibt für den Umgang mit Waffen und Munition den Nachweis "Sachkunde" voraus.
Der Nachweis nach den gesetzlichen Bestimmungen
kann durch das Ablegen einer Waffensachkundeprüfung
(§ 7, WaffG) erbracht werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten sind in speziellen Bereichen, wie z.B.
Werden im Rahmen dieser Tätigkeit Schusswaffen vorgehalten, ist der Nachweis der erfolgreich abgelegten, staatlichen Sachkundeprüfung für Berufswaffenträger nach § 7 WaffG eine zwingende Voraussetzung, um überhaupt Umgang mit Waffen zu haben bzw. eine Waffe im Dienst führen zu dürfen.
Sicherheit ist das oberste Gebot!
In unserem Vorbereitungslehrgang zur Waffensachkundeprüfung vermitteln wir Ihnen die Grundkenntnisse für den sicheren Umgang mit den gebräuchlisten (Dienst-) Waffen.
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